Die nachstehenden Kurzbeschreibungen sind rein informativer Natur und für den fliegerischen Laien gedacht. Sie bleiben - aufgrund der Komplexität der Materie - in jeder Beziehung unvollständig.
Flugzeugunterhalt
Der Unterhalt der Flugzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben und im
Detail minutiös geregelt. Er darf nur von entsprechend
zertifizierten Flugzeug-Unterhaltsbetrieben durchgeführt werden.
Continuing Airworthiness Manager (CAM)
Der Continuing Airworthiness Manager der Fluggruppe Hasenstrick überwacht
den allgemeinen Zustand der Flugzeuge. Er sorgt für die terminlich
korrekte Abwicklung der Kontrollen und Reparaturen durch den
Unterhaltsbetrieb wie auch für den allgemeinen Werterhalt der
Flotte.
Dazu erstellt und pflegt er die Wartungsanweisungen, welche sich auf
die Angaben der Hersteller abstützen sowie dem Istzustand der
jeweiligen Flugzeuge Rechnung tragen.
Abgeschlossene Reparaturen und Wartungen ziehen Arbeitsberichte nach
sich wie auch ein allfälliges Nachführen der Bordakten. Der Continuing Airworthiness
Manager stellt auch diesen administrativen Bereich sicher.
Vorgeschriebene Maintenance-Intervalle
Maintenance-Umfang:
Als Grundlage dienen die Betriebsanleitungen und Servicevorgaben der
Hersteller.
Ein Flugzeug erhält das Lufttüchtigkeitszeugnis nur,
wenn auch die Maintenance-Vorgaben der Hersteller geprüft und
abgenommen wurden.
Diese Herstellervorgaben sind vollständig - mit Verweisen zur
Originalunterlage - in eine Maintenance-Checklist übertragen.
Letztere darf bei Bedarf erweitert, niemals aber reduziert werden.
Maintenance-Durchführung
Auf der Maintenance-Checklist unterschreibt der Ausführende jede
einzelne Position und bezeugt damit die ordnungsgemässe Erledigung.
Unterhaltsbetrieb
Unsere Flugzeuge werden durch Manfred Dähler (Mitglied FGH)
gewartet. Er verfügt über alle BAZL-Lizenzen, die für das Führen
eines Luftunterhaltsbetriebs nötig sind.
Seit Kurzem hat er sich -
aus administrativen Gründen - mit der Flight Maintenance des Flugplatzes
Lommis zusammengeschlossen.
100-Stunden-Kontrolle
Stellvertretend für alle Kontrollen wird hier eine
100-Stunden-Kontrolle auszugsweise dokumentiert. Sie benötigte in
diesem Falle einen Aufwand von drei Arbeitstagen.
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